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Nächste Massenabmahnung? "Wandtattoo" Markeneintragung läuft

30. September 2008

Gerade im Signforum gelesen:

es scheint ja schon Mode zu sein: Begriffe / Sprüche als Marke registrieren, anschließend Mitbewerber abzocken. So scheint es auch die "bilder-welten GbR" (dafür müsste man alleine schon eine Abmahnung rüberschicken) zu versuchen: seit 11.7.2008 steht die Marke "Wandtattoo" beim DPMA zur Prüfung.

Ich weiss, dass viele Shops dieses Trendprodukt verkaufen (z.b. Raumkontraste, Wandartisten, very sticky). Auch den Wandtattoo Blog dürfte diese Markeneintragung interessieren. Markennamen in der Url werden dann auch problematisch. Noch kann man Einstpruch einlegen. Wenn die Eintragung durch ist wirds für alle teuer (Stichwort Abmahnung) bzw. man kann damit gar nicht mehr werben und eine einzelne Firma greift den ganzen Markt ab. Das man den Begriff vorher schon verwendet hat hilft dann auch nicht mehr.

21 Responses

  1. Hallo,
    danke für den Tipp, aber woher weiß ich, ab wann das Ding durch ist?
    Kann ich dies irgendwo prüfen?

    Beste Grüße,
    Florian

  2. Bild von Anonymous

    mister right

    vor 1 Jahr

    Vergesst es. Der Begriff wurde bereits mehrmals abgelehnt.
    So bestimmt auch dieses mal.
    Einsruch kann mann dann einlegen, wenn die Marke eingetragen und nicht eingereicht wurde. Also keept cool.

  3. Bild von Anonymous

    Wandsticker

    vor 1 Jahr

    Eine eingetragene Marke kann auch nach der Eintragung wieder gelöscht werden. Mit dem Begriff Wandtattoo oder Wandtattoos wird es wohl schwer überhaubt eine Eintragung zu bekommen. Der Begriff ist mitlerweile ja schon in den üblichen Sprachgebrauch über gegangen.

  4. Bild von Anonymous

    Hans Dampf

    vor 1 Jahr

    Hallo,
    habe auch Probleme mit einer eingetragenen Marke. Ich habe eine gut gemachte Seite: Markenrecht, Markeneintragung, Markenregister, Nizzaer Klassifikation, bei der alle wichtigen Links für die Namensabfrage und den dazugehörigen Daten vorhanden sind, gefunden. Zudem wird in einem kurzen Video erklärt wie es gemacht wird. Das Gute ist es sind alle Informationen in einem Artikel zusammengetragen.
    Hilft mir in Zukunft Abmahnungen zu vermeiden!
    http://knol.google.com/k/ej-schuster/markenrecht-markeneintragung/ik5y0lycxos9/3#

    Gruß
    Hans

  5. Also wir betrachten die Wandtattoo Sache auch ganz nüchtern und werden reagieren, wenn es so weit ist. Wobei generische Begriffe, wie Wandaufkleber, Wandtattoo oder Wallsticker oft nicht durchkommen beim DPMA.

    Uwe

  6. Gibt es schon was neues in dieser Sache? Normalerweise dauert es ja nicht so lange mit einer Eintragung.

  7. Die ganze Abmahnerrei ist doch zuviel des guten. Man sollte mal die Kirche im Dorf lassen und nicht wg. jeder Kleinigkeit die Anwälte beauftragen.

  8. Bild von Anonymous

    MysticMagican

    vor 48 Wochen

    Hallo alle.

    Was für unmöglich gehalten wurde, ist eingetroffen:
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register#position1

    Hat jemand Tips wie man den Widerspruch formuliert, bzw. begründet?

  9. Die Markenabteilung 3.4 des Deutschen Patent- und Markenamts hat die Marke "Explorer" auf der Grundlage von § 50 Abs 1 Nr 4 MarkenG (böswillige Markenanmeldung) gelöscht und der Antragsgegnerin die Kosten auferlegt.

    Zur Begründung ist im wesentlichen ausgeführt, die eingetragene Marke stelle eine Sperrmarke dar, da sie nicht nur freihaltungsbedürftig, sondern vor dem Anmeldetag auch von zahlreichen Konkurrenten zur Produktkennzeichnung verwendet worden sei!

    Diese Situation sei der Markeninhaberin entweder bekannt gewesen oder müßt ihr bekannt sein. Dafür spreche ihre eigene Marktbeteiligung (Vertrieb so gekennzeichneten Produkte).

    Der Besitzstand der Konkurrenten sei durch die Eintragung tangiert worden. Ferner liege eine Markenerschleichung vor, da dem DPMA im Eintragungsverfahren die beschreibende Verwendung durch Konkurrenten verschwiegen worden sei.

  10. Aus aktuellem Anlaß, schaut mal auf die Seite des Marken- und Patentamts, Wandtattoo ist seit 22.09.2009 eine eingetragene Marke.
    @Uwe: Jetzt wärs soweit, Widerspruchsfrist läuft.

  11. Guten Tag!

    Ich habe Zweifel, dass dieses Wort als Marke die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Es handelt sich um zwei gängige Begriffe, die (zusammengesetzt) keine ausreichende Unterscheidungskraft besitzen. Neben dem Widerspruch gegen eine angemeldete Marke, für den man übrigens eine Berechtigung nachweisen muss, kann man eine eingetragene Marke auch löschen lassen.

    Abgesehen davon hilft eine eingetragene Marke oft nicht weiter und viele Abmahnungen sind unzulässig und falsch, wenn es um die Rechte an oder aus einem Wort geht. In diesen Fällen stehen nämlich die verschiedenen Rechte an einem Begriff auf gleicher Ebene, d.h. vereinfacht: Ein Markenrecht ist nicht "stärker" als ein anderes Recht!

    Ob der Anmelder gut beraten war, wage ich zu bezweifeln...

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marc Quandel
    - Rechtsanwalt -

    www.RA-Quandel.de

  12. [...] Warnung an alle Shopbetreiber, die die dekorativen Wandfolien anbieten. Nach den Kommentaren in diesem Post ist die Markeneintragung nun durch. Das macht die Verwendung des Begriffes nun markenrechtlich [...]

  13. hhhmmm ich kann das Kommentar von Simone nicht nachvollziehen, bei DPMA kann keine Marke zu dem Namen gefunden werden.
    Hat jemand genauere Auskunft dazu?

  14. Anonymus: Danke für den Hinweis, das wird sicher ein paar "Aufgeschreckte" beruhigen.

    Herr Quandel: Sie haben recht, denn selbst auf der Homepage der bilder-welten gbr wird klar gesagt, woher der zusammengesetzte Wortbegriff herkommt:

    "Hier verraten wir Ihnen detailliert, wie Sie Ihr neues Motiv an die Wand „tätowieren“ können."

    :-)

    Herr Quandel: Sie haben ja schon wieder recht:

    "Ob der Anmelder gut beraten war, wage ich zu bezweifeln..."

    Vielleicht ist er auch Beratungsresistent.

    Uwe: Beißt du ihn nun?

    TT

  15. Hier die gefragten genaueren Auskünfte.

    7 DE 3020090078092 Wandtattoo Wortmarke 16, 20, 40 Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft bilder-welten GbR (Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Frau Kristin Ziegner, 01326 Dresden; Herr Stefan Böhme, 01326 Dresden), 01665 Klipphausen, DE

  16. Jetzt ist es also offiziell:

    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/2105964/302009007809...

    Das ist doch alles nicht mehr nachzuvollziehen...

  17. Wir werden alle Kunden von Wandtattoo-Blog.de anschreiben und Ihnen von der Sachlage berichten. Mit einigen hatte ich bereits Kontakt und es regt sich erheblicher Widerstand gegen die Anmeldung der Marke Wandtattoo.

    Ich denke, dass eine gemeinsame Aktion sinnvoll ist, um diesen Unsinn zu stoppen.

    Uwe

  18. Hallo Leute,

    das gleiche passiert jetzt auch mit dem weitbekannten Begriff "Wallsticker".
    Wieder ist die "bilder-welten GbR" aktiv und will sich das Wort als Marke schützen lassen. Ich glaub es ja nicht, die wollen die Mitbewerber bestimmt vom Markt drängen, da es mit dem Kundenservice und den Produkten wohl nicht reicht.
    Die sind auch bei DAWANDA tätig und sind bestimmt von Ihren Konkurrenten genervt.

    Viele Grüße
    riethmunk

  19. Na nun sieht man schon die ersten Auswirkungen der Begriff Wandtaattoo darf bei den Google Adwords nicht mehr beworben werden.

    Da bleibt allen wohln nur möglichst oft auf die Adwordanzeigen zu klicken die noch geschaltet ist um die Kosten schön hoch zu halten...

  20. Hey Keine Panik...5 x Widerspruch läuft...meiner ist der 6. :-)
    Lt. DPMA Richtlinien ist es nicht möglich einen Begriff wie "Wandtattoo" zu schützen...
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken

    denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

    die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind.
    ...Und beantrage die Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

    Alleine schon die Tatsache das die Marke nach div. Ablehnungen eingetagen wurde zeigt doch, das der Sachbearbeiter entweder völlig verblödet oder bestechlich ist...
    Ich behalte die Sache im Auge und werde bis zur letzten Instanz gegen bilder-welten vorgehen, da ich denen schon genug geschäftsschädigende Aktionen zu verdanken habe.
    Google Werbeanzeigen mit dem Begriff "Wandtattoo" sind alle gelöscht...
    Über Ebay haben die Pappnasen mir schon diverse Angbote löschen lassen...

    Da jedoch gute Leistung und nicht unseriöses Verhalten durch Käufer belohnt wird, hat so eine spacko Fa. anders keine Chance...
    Na ich bin mal auf den Schadenersatz gespannt...wenn die Marke gelöscht wird...

    Was kann man kurzfristig tun :
    Kann jeder beim DPMA : ...beantrage die Löschung nach §50-Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse.

    Oder Flash Mob : Google > Webeanzeige & KLICK !!!

    Die Besten weden SIEGEN !!! nicht die Anscheißer !!!
    LG dat Haasimausi

  21. hallo anonymous,

    wenn du so seriös im internet auftrittst, warum tust du es hier nicht ?
    veröffentliche doch einfach deine firma und deinen namen wenn du solche
    kommentare schreibst. da können wir dich alle besser kennenlernen.

    oder verheimlichst du uns etwas.

    viele grüße von sylvia

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